Leistungskonzept der Karl-Simrock-Schule für Berufsorientierung
(Stand Schuljahr 2024/25)
Ziele/Grundsätze
Das Leistungskonzept unserer Schule hat das Ziel, Transparenz für Lehrkräfte, Lernende und deren Eltern zu schaffen. Gleichzeitig soll es denjenigen, die beurteilen, Handlungssicherheit geben.
Hierzu gilt es,
- klare Absprachen der Lehrkräfte zu treffen,
- formulierte Anforderungsstandards transparent zu gestalten und
- mit hoher Transparenz Bewertungen rückzumelden.
Grundlagen für die Lehrkräfte und Schulleitung
Die Leistungsbewertung basiert auf diesen Grundlagen:
- § 48 SchulG NRW
- § 6 APO-S I
- Erlasse (u.a. LRS, Hausaufgaben Erlass, Lernstandserhebung, § 30ff APO-SI)
- Vorgaben der Kernlehrpläne und der entwickelten schulinternen Lehrpläne
Die Schulleitung nimmt Einsicht in Klassenbücher und Klassenarbeiten.
Unterrichtsorganisation
In den Klassen 7-9 wird der Unterricht der Fächer Englisch und Mathematik auf zwei Anspruchsebenen erteilt. Im Fach Englisch erfolgt dies in äußerer Differenzierung, im Fach Mathematik binnendifferenziert.
Im Jahrgang 10 bleibt der bekannte Klassenverband erhalten. Der Unterricht in den Fächern Englisch, Deutsch und Mathematik wird in äußerer Differenzierung je nach angestrebtem Abschluss erteilt. In den weiteren Unterrichtsfächern wird der Unterricht binnendifferenziert erteilt und bewertet.
Schülerinnen und Schüler, die den Mittleren Bildungsabschluss anstreben, erhalten zusätzliche Förderung in den Hauptfächern. Die Fortsetzung des Wahlpflichtunterrichts steht ihnen frei.
Für die Hauptfächer getroffene Vereinbarungen
Neben schriftlichen Klassenarbeiten sind die Leistungen im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen“ angemessen zu berücksichtigen. Zu den sonstigen Leistungen zählen:
- mündliche Leistungen,
- Referate,
- Protokolle,
- praktische Arbeiten,
- Arbeitsmappen,
- kurze schriftliche Übungen, auch Vokabel- und Grammatiktests,
- Mitarbeit in Gruppen und an Projekten.
Deutsch
Die Zeugnisnote im Fach Deutsch setzt sich aus schriftlichen und sonstigen Leistungen zusammen. Weitere Vereinbarungen sind im schulinternen Lehrplan hinterlegt.
Die Zeugnisnote setzt sich zu gleichen Teilen aus schriftlichen und sonstigen Leistungen zusammen.
Die Bewertung der Klassenarbeiten erfolgt auf Grundlage folgender Punkteverteilung
sehr gut |
gut |
befriedigend |
ausreichend |
mangelhaft |
ungenügend |
95% |
80% |
66% |
50% |
25% |
Mathematik:
Die Zeugnisnote setzt sich zu gleichen Teilen aus schriftlichen und sonstigen Leistungen zusammen.
Die Bewertung der Klassenarbeiten erfolgt auf Grundlage folgender Punkteverteilung
sehr gut |
gut |
befriedigend |
ausreichend |
mangelhaft |
ungenügend |
95% |
80% |
66% |
50% |
25% |
In Klasse 7.2 wird der Taschenrechner eingeführt. Aber: Die Klassenarbeiten enthalten weiter immer einen grundlegenden taschenrechnerfreien Teil. Darüber hinaus erfolgt eine Differenzierung in G-Kurs und E-Kurs-Aufgaben.
Das heißt: ab Klasse 7 gilt der Dreiklang aus taschenrechnerfreiem Teil, G-Kurs und E-Kurs-Aufgaben.
G-Kurs-Notenskala ….. E-Kurs-Notenskala am Beispiel von 30 Punkten insgesamt |
||||||
Faktor |
0,95 |
0,8 |
0,66 |
0,5 |
0,25 |
0 |
sehr gut |
gut |
befriedigend |
ausreichend |
mangelhaft |
ungenügend |
|
2/3 |
G-Kurs |
|
|
|
|
|
G-Punkte |
19 |
16 |
12 |
10 |
5 |
0 |
1/3 |
E-Kurs, wenn mind. 50% der G-Kurs und der E-Kurs-Punkte erreicht wurden |
|||||
G+E-Punkte |
28,5 |
24 |
18 |
15 |
- |
- |
Punkteverteilung
Weitere Vereinbaren sind im schulinternen Lehrplan hinterlegt.
Englisch
Schülerinnen und Schüler, die im Grundkurs oder am Ende von Klasse 6 im Fach Englisch mit den Noten „gut“ oder „sehr gut“ bewertet wurden, nehmen auf dann folgenden Beschluss am Unterricht des Erweiterungskurses teil.
Die Zeugnisnote setzt sich aus schriftlichen und sonstigen Leistungen zusammen.
Bewertungsschlüssel für Klassenarbeiten:
sehr gut |
gut |
befriedigend |
ausreichend |
mangelhaft |
ungenügend |
93% |
82% |
67% |
50% |
29% |
Die mündliche Prüfung kann von Klasse 7 bis Klasse 9 eine schriftliche
Klassenarbeit ersetzen, in Klasse 10 ersetzt sie diese. Sie besteht aus einem monologischen, einem dialogischen und einem „Mediation“-Teil, die gleichgewichtet sind. Sie wird als Partnerprüfung durchgeführt, wobei die Schülerinnen und Schüler ihre Aufgaben kurz vor der Prüfung erhalten und sich in Einzelarbeit vorbereiten. Die Leistung wird von der
Englischlehrkraft und in Absprache mit einer zweiten Lehrkraft bewertet und durch ein standardisiertes Bewertungsraster entsprechend der Themen dokumentiert, das den Schülerinnen und Schülern zur Rückmeldung ausgehändigt wird.
Weitere Vereinbarungen sind im schulinternen Lehrplan hinterlegt.
Beispiel eines Bewertungsrasters zur mündlichen Prüfung im Fach Englisch
PRÜFUNGSTEIL 1: Presentation |
|
Inhaltliche Leistungen: Thema: _______________
Insgesamt : /8 |
Kommunikative Fähigkeiten: - Gliederung - Presentation phrases - Formulierungen, Flüssig - Freies sprechen Insgesamt : /10 |
Sprachliche Korrektheit: - Verständlichkeit - Grammatik - Aussprache/ Intonation Insgesamt : /5 |
Poster /2
INSGESAMT: /25 |
Prüfungsteil 2: Dialogisches Sprechen |
|
Inhaltliche Leistungen:
O Pro O Contra Siehe Bewertungsraster (Diskussion) Insgesamt: /5 |
Kommunikative Fähigkeiten/ Ausdrucksvermögen
- Spricht mit dem Diskussionspartner/ schaut sie/ihn beim Gespräch an etc. - Sinnbildender Zusammenhang - Angemessene Wortwahl - Situationsbezogene Sprachwendungen Insgesamt: /10 |
Sprachliche Korrektheit:
- Verständlichkeit - Grammatik - Aussprache/ Intonation Insgesamt: /5 |
INSGESAMT: /20 |
Teil 3: Mediation |
|
Kurze Erklärung /2 Erklärungsphrasen /5 Mediation/Wortwahl /3 |
INSGESAMT: /10 |
POINTS: ____________ MARK: ______________________________
sehr gut |
gut |
befriedigend |
ausreichend |
mangelhaft |
ungenügend |
55-51 |
50-44 |
43-36 |
35-28 |
27-14 |
13-0 |
Für Nebenfächer getroffene Vereinbarungen
Sind keine abweichenden Regelungen getroffen, setzt sich die Zeugnisnote zu 70% aus sonstigen Leistungen und zu 30% aus schriftlichen Leistungen zusammen. Weitere Hinweise zur Leistungsbewertung sind den schulinternen Lehrplänen hinterlegt.
Zu den sonstigen Leistungen zählen beispielsweise:
- mündliche Leistungen,
- Referate,
- Protokolle,
- praktische Arbeiten,
- Arbeitsmappen,
- Mitarbeit in Gruppen und an Projekten.
Arbeitslehre/Hauswirtschaft
Die Zeugnisnote solle im Verhältnis 1:1 aus Theorie und Praxis gebildet werden. Für die Benotung im Theorieunterricht werden die mündliche Mitarbeit und die Heftführung herangezogen, für die Benotung des Praxisteils die aktive Mitarbeit bei Vorbereitung, Zubereitung und Nachbereitung sowie die Einhaltung der Hygienevorschriften und Sicherheitsrichtlinien.
Sport
Für die Leistungsbewertung werden diese Teile herangezogen: Leistungsbereitschaft, Sozialverhalten, Fair-Play, Mitarbeit im Unterricht, Geräteaufbau und -abbau, Lernentwicklung sowie sportliche Fähig- und Fertigkeiten. Schülerinnen und Schüler, die ohne angemessene Sportbekleidung zum Unterricht erscheinen und daher nicht aktiv teilnehmen können, erhalten für die aktive Teilnahme an der Stunde eine Minderleistung. Bei dreifacher Nichtteilnahme im Halbjahr wird die Gesamtnote um eine Notenstufe abgesenkt.
Physik/Chemie
Die Zeugnisnote setzt sich aus folgenden Leistungen zusammen:
40% |
Schriftliche Leistungen
|
40% |
Mündliche Leistungen
|
20% |
Leistungen beim Experimentieren |
Rückmeldung an die SchülerInnen und Eltern
Der Elternsprechtag findet jeweils 10 Wochen vor der Zeugnisausgabe statt. Die Schule wünscht ausdrücklich die Begleitung der Eltern durch die SchülerInnen. Die Zustellung der Einladung erfolgt auf dem Postweg, damit möglichst alle Eltern die Einladung auch erreicht.
Die Klassenlehrerteams informieren die Eltern über den jeweiligen Leistungsstand der SchülerInnen. Sie stellen bei Bedarf auch den Kontakt zu den Fachlehrkräften her.
Für die Jahrgangsstufe 9 erfolgt die Anschlussvereinbarung im Rahmen des Elternsprechtags. In Jahrgangsstufe 10 ist die Planung der nachschulischen Perspektive ebenfalls Gegenstand des Elternsprechtags.
Zudem stehen die Lehrkräfte den Eltern kurzfristig auf Anfrage für Rückmeldegespräche zur Verfügung.
Leistungskonzept für den Umgang von SuS mit Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS)
Das Leistungskonzept der Karl-Simrock-Schule basiert auf dem Grundsatz, allen Schülerinnen und Schülern unabhängig von individuellen Lernvoraussetzungen eine faire und chancengerechte Förderung zu ermöglichen. Lese- Rechtschreib-Schwäche (LRS) stellt für betroffene Schülerinnen und Schüler eine besondere Herausforderung dar, die im Schulalltag ein angepasstes Vorgehen bei der Leistungsbewertung und Förderung erfordert. Ziel ist es, sowohl die individuellen Stärken zu fördern als auch Defizite im Bereich Lesen und Schreiben gezielt zu bearbeiten, ohne den Bildungserfolg zu gefährden.
Rechtliche Grundlagen
Die Karl-Simrock-Schule folgt im Rahmen der Leistungsmessung den entsprechenden Vorgaben des LRS-Erlasses (1991). Das Konzept orientiert sich an den Vorgaben des Schulgesetzes NRW (§ 1, § 48 und § 49 SchulG NRW) sowie an den Richtlinien zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben. Diese Regelungen betonen die Verpflichtung der Schule, differenzierte Fördermaßnahmen anzubieten und die Leistungsbewertung individuell anzupassen.
Diagnose und Identifikation von LRS
• Screening-Verfahren: Bereits in den Eingangsklassen wird mithilfe standardisierter Testverfahren überprüft, ob Schülerinnen und Schüler Anzeichen einer LRS aufweisen.
• Kooperation mit Fachkräften: Bei Verdacht auf LRS wird die Zusammenarbeit mit Eltern und ggf. außerschulischen Experten angestrebt.
• Individuelle Förderpläne: Für betroffene Schülerinnen und Schüler wird ein Förderplan erstellt, der sowohl den Unterricht als auch zusätzliche Förderangebote umfasst.
LRS-Förderstunden
Besonders betroffene Schülerinnen und Schüler erhalten regelmäßige zusätzliche Förderstunden in kleinen Gruppen.
Leistungsbewertung bei LRS
Um den Grundsatz der Chancengleichheit zu wahren, gelten folgende Regelungen:
• Rechtschreibfehler werden bei schriftlichen Leistungen in Fächern wie Deutsch nicht oder nur eingeschränkt bewertet (Notenschutz). Außerdem können die Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs hinzugezogen werden.
• Der inhaltliche und gedankliche Gehalt der Arbeiten wird stärker gewichtet.
• In Nebenfächern wie Geschichte, Biologie oder Politik fließt die Rechtschreibung nicht in die Notengebung ein.
Vereinbarungen für den Bereich des Gemeinsamen Lernens
(sonderpädagogische Unterstützungsbedarfe in KSS: ES, SQ und LE)
- Die Aufhebung oder der Fortbestand des jeweiligen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs wird im Rahmen der Jährlichen Überprüfung kritisch überprüft und dokumentiert.
Zielgleiches Lernen:
Die Leistungsbewertung der zielgleich unterrichteten SuS erfolgt auf der Grundlage der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der APO SI.
Eine sonderpädagogische Förderung beschränkt sich bei diesen SuS auf Maßnahmen der Gestaltung von Unterricht, auf die Förderplanung und der Beratung.
Sie erhalten Zeugnisse mit der Bemerkung, dass sie sonderpädagogisch gefördert werden. Das Zeugnis nennt außerdem den Förderschwerpunkt und den Bildungsgang; es enthält zudem Bemerkungen, wenn ein zusätzlicher Förderschwerpunkt festgestellt wurde, ein Förderschwerpunkt oder der gesamte Unterstützungsbedarf entfällt und wenn ein Wechsel des Bildungsgangs vorgenommen wird.
Das Abschlusszeugnis bei Schülerinnen und Schülern mit dem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf ES verzichtet auf die Bemerkung, dass die Schülerin oder der Schüler sonderpädagogisch gefördert wurde sowie auf die Angabe des Förderschwerpunkts und des Bildungsgangs (§ 21 (6) AO-SF).
Zieldifferentes Lernen:
Die Leistungsbewertung erfolgt ausdrücklich durch den Bezug auf den Bildungsgang Hauptschule (Klassen 6-10) und Grundschule Klasse 5 , wobei die Leistungen der Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage der im individuellen Förderplan festgelegten Lernziele beschrieben werden; sie erstreckt sich auf die Ergebnisse des Lernens sowie auf die individuellen Anstrengungen und die Lernfortschritte (§ 32 (1) AO-SF).
Die Schülerinnen und Schüler, die im Bildungsgang Lernen unterrichtet werden, erhalten ein Textzeugnis mit beschreibender Leistungsbewertung sowie gegebenfalls differenzierten Noten, um eine eindeutige Beziehung zu dem Bildungsgang Hauptschule zu setzen und ihnen und ihren Eltern – insbesondere in den höheren Klassen – eine Orientierung hinsichtlich einer eventuellen Vergabe des Ersten Schulabschlusses oder der Aufhebung des Unterstützungsbedarfs gewährleisten zu können. Diese Noten entsprechen den Anforderungen der jeweils vorangehenden Jahrgangsstufe der Grund- oder Hauptschule. Es wird keine Note erteilt, wenn die Leistungen diesen Anforderungen nicht entsprechen (mangelhaft/ungenügend). Dieser Maßstab wird mit einer entsprechenden Bemerkung auf den Zeugnissen kenntlich gemacht und mit den Schülerinnen und Schülern und Eltern immer wieder in Entwicklungsgesprächen (Jährliche Überprüfung/Besprechung der Förderpläne: Elternsprechtag) kommuniziert.
Die Notenvergabe in den – differenzierten - Klassenarbeiten (Kernfächer) erfolgt gemeinhin durch die Förderschullehrkraft. Die Zeugnistextpassagen und -noten in den Kernfächern erfolgen hier in Absprache mit der Förderschullehrkraft und der Regelschullehrkraft; in den Nebenfächern, die zumeist nicht unterrichtlich von den Förderschullehrerinnen begleitet werden (Einsatz primär in den Kernfächern), werden die entsprechende Zeugnistextpassage und -note von der Regelschullehrkraft federführend formuliert beziehungsweise gesetzt.
Abschlüsse
Die Zeugnisse von Schülerinnen und Schülern im Bildungsgang Lernen enthalten keinen Versetzungsvermerk. Die Klassenkonferenz entscheidet am Ende eines jeden Schuljahres, in welcher Klasse die Schülerinnen und Schüler im nächsten Schuljahr gefördert werden. Die Zeugnisse enthalten den Vermerk auf die Klassenzuweisung im nächsten Schuljahr: „NN nimmt im Schuljahr … am Unterricht der Klasse … teil.“
§ 36 AO-SF – Aufnahme in die Klasse 10
Die Klassenkonferenz entscheidet am Ende der Klasse 9, in welchen Bildungsgang der Klasse 10 die Schülerin oder der Schüler aufgenommen wird.
Am Ende der Schullaufbahn können die Schülerinnen und Schüler folgende Abschlüsse erwerben:
- Erfüllung der Vollzeitschulpflicht, Verlassen der Schule vor Abschluss der Klasse 10
Schülerinnen und Schüler, die nach Erfüllung ihrer Vollzeitschulpflicht, aber vor Abschluss der Klasse 10 die Schule verlassen, erhalten ein Textzeugnis, das die erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten beschreibt (§ 35 (1) AO-SF).
- Abschluss des Bildungsgangs Lernen:
Den Schülerinnen und Schülern, die mit dem Ende der Klasse 10 die Schule verlassen, wird ein Zeugnis mit dem Abschluss im Bildungsgang Lernen zuerkannt (§ 35 (2) AO-SF); es handelt sich um ein Textzeugnis, das die Lernentwicklung und den Leistungsstand in den einzelnen Fächern beschreibt. Auch hier wird darauf hingewiesen, dass sich die differenzierte Notengebung an den Anforderungen der vorhergehenden Jahrgangsstufe der Hauptschule orientiert. Die Vergabe des Abschlusses ist nicht an die Erfüllung bestimmter Leistungsanforderungen gebunden. Das Zeugnis erhält die Bemerkung, dass der Schüler/die Schülerin den Abschluss des Bildungsgangs Lernen erworben hat.
- Erwerb eines dem Ersten Schulabschluss (nach Klasse 9) gleichgestellten Abschlusses am Ende der Klasse 10
Schülerinnen und Schüler, die am Ende der Klasse 10 die an den Erwerb des Ersten Schulabschlusses gebundenen Anforderungen erfüllen, erwerben in einem besonderen Bildungsgang einen dem Ersten Schulabschluss (nach Klasse 9) gleichgestellten Abschluss (§ 35 (3) AO-SF). Die Teilnahme an Klausuren, die für den Nachweis des Leistungsniveaus schulübergreifend unter Aufsicht der Schulaufsicht erstellt worden sind, unterstützt bei der Vergabe des angestrebten Schulabschlusses.
Die Klassenkonferenz (Ende Klasse 9) lässt Schülerinnen und Schüler zu diesem speziellen Bildungsgang dann zu, wenn erwartet werden kann, dass sie diesen Abschluss auf Grund ihrer Leistungsfähigkeit und ihrer Gesamtentwicklung erreichen werden und in den Klassen 9 und 10 am Unterricht im Fach Englisch teilgenommen haben.
Im Zeugnis am Ende der Klasse 9 wird die Zulassung zu dem besonderen Bildungsgang in Klasse 10 vermerkt.
Der Abschluss wird vergeben, wenn die Leistungen
- in allen Fächern mindestens ausreichend sind oder
- in nicht mehr als einem der Fächer Deutsch oder Mathematik mangelhaft sind oder
- in einem der Fächer Deutsch oder Mathematik mangelhaft und in einem der übrigen Fächer nicht ausreichend sind oder
- in nicht mehr als zwei der übrigen Fächer nicht ausreichend, darunter in einem Fach mangelhaft sind.
- Den Abschluss nach Absatz 3 kann nur erwerben, wer in den Klassen 9 und 10 am Unterricht im Fach Englisch teilgenommen hat.
Das Zeugnis enthält die Bemerkung:
„NN hat im besonderen Bildungsgang des Förderschwerpunkts Lernen einen dem Ersten Schulabschluss gleichwertigen Abschluss erworben.“